Kundenservice

Wir rufen Ihre Kunden zurück, wenn es vereinbart und rechtlich zulässig ist.

Terminierte Rückrufe, Nachfassaktionen und Bestandskundenpflege übernehmen wir als ausgelagertes Outbound-Team. Jeder Anruf braucht eine Rechtsgrundlage, etwa eine dokumentierte Einwilligung nach § 7 UWG.

§ 7
UWG
Einwilligung vor jedem werblichen Anruf bei Verbrauchern
C1
Deutschniveau
Mindestanforderung für alle Mitarbeitenden
5
Schulungsblöcke
inklusive Datenschutz und Gesprächsführung, vor jeder Freigabe
So funktioniert es

So wird aus einer Rückrufliste ein sauber dokumentiertes Ergebnis.

01

Rechtsgrundlage prüfen

Vor dem ersten Anruf klären wir mit Ihnen Anlass, Datenbasis und Rechtsgrundlage. Ohne Einwilligung oder bestehende Vereinbarung wird nicht telefoniert.

02

Zum vereinbarten Zeitpunkt anrufen

Wir rufen im zugesagten Zeitfenster an, identifizieren die Person und führen das Gespräch nach abgestimmtem Leitfaden.

03

Ergebnis festhalten

Ergebnis, Folgeaufgaben und Widersprüche gegen weitere Anrufe dokumentieren wir in Ihrem System. Nicht Erreichte gehen nach vereinbarten Regeln in die Wiedervorlage.

Einsatzfelder

Dafür setzen Auftraggeber unser Outbound-Team ein.

01 · Einsatzfelder

Rückrufe aus der Hotline

Wenn ein Anliegen am Telefon nicht sofort lösbar ist, vereinbaren wir einen Rückruf und halten ihn ein. Rückruffälle sind eine eigene Kennzahl in unserem Reporting.

Zertifiziert

Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.

Zertifikate der aLIVE Support S.R.L., ausgestellt durch ISOTRANS, gültig bis 06.09.2027.

Häufige Fragen

Fragen zu Outbound und Rückrufservice.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Werbliche Anrufe bei Verbrauchern sind nach § 7 UWG nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig, die nach § 7a UWG zu dokumentieren ist. Vereinbarte Rückrufe und Anrufe zur Abwicklung eines bestehenden Vorgangs beruhen auf dem Anliegen der Person selbst. Welche Grundlage im Einzelfall gilt, klären wir vor Projektstart mit Ihnen und Ihrem Datenschutz.

Nein. Anrufe bei Verbrauchern ohne Einwilligung führen wir nicht durch. Wir konzentrieren uns auf Rückrufe, Nachfassaktionen und Kontakte zu Ihren Bestandskunden mit sauberer Rechtsgrundlage.

Im Gespräch wird ein Zeitfenster vereinbart und im System hinterlegt. Das Outbound-Team ruft in diesem Fenster zurück, mit dem dokumentierten Sachstand vor Augen. So muss der Anrufende sein Anliegen nicht erneut schildern.

Anzahl der Versuche, Zeitfenster und den weiteren Weg legen wir vorab mit Ihnen fest, etwa ein Brief oder eine E-Mail nach dem letzten Versuch. Jeder Versuch wird dokumentiert, damit der Verlauf nachvollziehbar bleibt.

Ergebnisse und Rückruffälle berichten wir laufend und im Monatsreport. Im monatlichen Jour fixe besprechen wir Auffälligkeiten und passen Leitfaden oder Zeitfenster bei Bedarf an.