KI und Automatisierung

Die Software schlägt vor, der Mensch entscheidet.

KI-Assistenz kann Mitarbeitende im Gespräch entlasten, etwa mit passenden Wissensartikeln oder Antwortentwürfen. Wir setzen sie nur mit Ihrer Freigabe ein, prüfbar und nach Regeln, die wir gemeinsam festlegen.

100 %
Freigabe vor Einsatz
fachlich, technisch und datenschutzrechtlich dokumentiert
Art. 28
DSGVO
Auftragsverarbeitung mit TOMs im AVV
27001
ISO/IEC
Informationssicherheit, Version 2022
So funktioniert es

So führen wir KI-Assistenz verantwortungsvoll ein.

01

Einsatzzweck festlegen

Wir klären mit Ihnen, wobei die Assistenz helfen soll und wobei nicht. Daten, Rechtsgrundlage und Grenzen halten wir vor dem Start schriftlich fest.

02

Prüfen und testen

Vorschläge werden vor dem Einsatz mit Ihrem Fachbereich geprüft. Datenschutz und Informationssicherheit bewerten wir im Rahmen des AVV.

03

Mit Kontrolle betreiben

Mitarbeitende übernehmen einen Vorschlag nur, wenn er fachlich passt. Die Verantwortung für jede Auskunft liegt beim Menschen, nicht bei der Software.

Unsere Grundsätze

KI im Kundenservice braucht klare Regeln.

01 · Unsere Grundsätze

Mensch entscheidet

Die Software liefert Vorschläge, keine Entscheidungen. Jede Auskunft an Ihre Kunden gibt ein geschulter Mitarbeitender.

Zertifiziert

Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.

Zertifikate der aLIVE Support S.R.L., ausgestellt durch ISOTRANS, gültig bis 06.09.2027.

Häufige Fragen

Fragen zu KI-Assistenz für Agenten.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Nein. KI-Assistenz kommt nur zum Einsatz, wenn Sie sie ausdrücklich freigeben. Einsatzzweck, verarbeitete Daten und Grenzen legen wir vorher gemeinsam fest.

Das klären wir projektbezogen und legen es Ihnen offen, bevor Sie entscheiden. Maßgeblich sind Datenschutz, Informationssicherheit und Ihre Vorgaben. Ohne diese Prüfung wird keine Software eingesetzt.

Die Auskunft gibt immer ein Mitarbeitender, der einen Vorschlag prüft und übernimmt oder verwirft. Damit gelten dieselben Qualitätsregeln wie ohne Assistenz. Stichproben und Fehlerklassen erfassen auch diese Fälle.

Nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung und eine geklärte Rechtsgrundlage. Wie Daten verarbeitet werden, regeln wir im AVV mit den zugehörigen TOMs. Ihr Datenschutzbeauftragter kann jeden Schritt prüfen.

Sie kann helfen, passende Informationen schneller zu finden und Dokumentation vorzubereiten. Wie groß der Nutzen in Ihrem Projekt ist, messen wir mit den vereinbarten Kennzahlen. Zahlen versprechen wir erst, wenn sie gemessen sind.