News

Telemedizin in Deutschland: Was Kliniken und Praxen jetzt brauchen

Videosprechstunde, E-Rezept und ePA verändern die Patientenkommunikation. Was Kliniken und Praxen jeder Größe im Patientenservice brauchen.

2 MIN. LESEZEITaLIVE SUPPORT TEAM
Junge Ärztin behandelt Patienten per Telemedizin.

Telemedizin ist längst nicht mehr nur ein Thema für große Klinikverbünde. Videosprechstunde, E-Rezept und elektronische Patientenakte betreffen jede Praxis und jede Klinik. Mit ihnen entstehen neue Fragen von Patientinnen und Patienten: Wie funktioniert die Videosprechstunde? Wo ist mein Rezept? Wer sieht meine Akte? Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Anwendungen ein und zeigt, was Einrichtungen organisatorisch brauchen.

Die wichtigsten Anwendungen

  • Videosprechstunde: Seit der Lockerung des Fernbehandlungsverbots durch den Deutschen Ärztetag 2018 sind ärztliche Behandlungen per Video in geeigneten Fällen möglich. Für gesetzlich Versicherte gelten die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, etwa zu zertifizierten Videodiensten.
  • E-Rezept: Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung Standard. Patienten lösen es mit der Gesundheitskarte, per App oder mit einem Papierausdruck ein.
  • Elektronische Patientenakte (ePA): Seit 2025 wird für gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA angelegt, sofern sie nicht widersprechen. Praxen und Kliniken befüllen sie mit Befunden und Medikationsdaten.

Was sich für kleinere Einrichtungen ändert

Große Kliniken haben oft eigene IT- und Serviceabteilungen. Kleinere Praxen und Einrichtungen müssen dieselben Anwendungen mit deutlich weniger Personal umsetzen. Typische Herausforderungen:

  • Die Telefonleitung ist ohnehin ausgelastet, jetzt kommen Fragen zu Apps, Rezepten und Akten dazu.
  • Patienten brauchen Unterstützung bei der Technik, etwa beim ersten Videotermin oder bei der ePA-App.
  • Abläufe müssen neu geregelt werden: Wer vergibt Videotermine, wer prüft die Technik, was passiert bei Verbindungsabbruch?
  • Datenschutz und Schweigepflicht gelten auch am Telefon und im Chat. Identifikation vor jeder Auskunft ist Pflicht.

Was ein guter Patientenservice leisten sollte

  1. Erreichbarkeit sichern: Terminvergabe und Standardfragen dürfen die Leitung nicht blockieren. Ein Überlauf oder erweiterte Servicezeiten entlasten das Praxisteam.
  2. Häufige Fragen vorbereiten: abgestimmte Antworten zu Videosprechstunde, E-Rezept und ePA, die regelmäßig aktualisiert werden.
  3. Klare Grenzen ziehen: Medizinische Fragen gehören zu Ärztinnen und Ärzten. Der Patientenservice klärt Organisatorisches und leitet medizinische Anliegen strukturiert weiter.
  4. Datenschutz einhalten: Werden externe Dienstleister eingesetzt, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, eine Verpflichtung auf Verschwiegenheit und klare Regeln für den Umgang mit Gesundheitsdaten.

So unterstützt aLIVE Support

aLIVE Support ist seit über zehn Jahren für Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen tätig. Wir übernehmen Patientenhotlines, Terminvergabe und Überlauf, arbeiten in den Systemen des Auftraggebers und regeln den Datenschutz über Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO. Zur Gruppe gehört außerdem die Schwestermarke DeinArzt.Digital. Mehr zu unserer Arbeit für Kliniken und Praxen.

Fazit

Telemedizin verändert nicht nur die Behandlung, sondern auch die Kommunikation mit Patienten. Wer Videosprechstunde, E-Rezept und ePA einführt, sollte den Patientenservice mitplanen: erreichbar, gut informiert, mit klaren Grenzen und sauberem Datenschutz.

aLIVE Support Team

Wir betreiben Kundenservice für Unternehmen aus regulierten Branchen – von Magdeburg, Quedlinburg, Sibiu und Arad aus. Hier teilen wir, was wir im Tagesgeschäft lernen.